KLASSE: AM

Fahrerlaubnisklasse: AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren

ALTER: 15

EINSCHLUSS: keine


KLASSE: A1

Fahrerlaubnisklasse: A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

ALTER: 16

EINSCHLUSS: AM


KLASSE: A2

Fahrerlaubnisklasse: A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

ALTER: 18*

* Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von von “A1” auf “A2” (mind. zweijähriger Vorbesitz “A1”) erforderlich – praktische Prüfung muss sein!

Einschluss: AM, A1


KLASSE: A

Fahrerlaubnisklasse: A

Alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge.

ALTER: 20, 21oder 24*

* Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von “A2” auf “A” (mind. zweijähriger Vorbesitz “A2”) erforderlich – praktische Prüfung muss sein! *) Mindestalter: 20 bei Aufstieg von “A2” auf “A”, 21 wenn nur “Trikes” gefahren werden oder 24 beim Direkterwerb.

EINSCHLUSS: AM, A1, A2


KLASSE: B

Fahrerlaubnisklasse: B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

ALTER: 17 oder 18*

* Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren, ab 17 Jahren (BF 17) oder 18 beim Direkterwerb.

EINSCHLUSS: AM, L


KLASSE: B96

Fahrerlaubnisklasse: B96

Pkw mit Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg. vgl. “B” Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.


KLASSE: BE

Fahrerlaubnisklasse: BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

ALTER: 17 oder 18*

Vorbesitz: B Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein! *) Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17), oder 18 beim Direkterwerb.

EINSCHLUSS: AM, L


KLASSE: L

Fahrerlaubnisklasse: L

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

ALTER: 16

EINSCHLUSS: Keine


KLASSE: T

Fahrerlaubnisklasse: T

Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für lang- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

ALTER: 16

EINSCHLUSS: AM, L


Zusätzlich bieten wir auch ASF-Kurse (Aufbauseminar für Fahranfänger) an.