Aufbauseminar für Fahränfänger (ASF)
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klasse L, M und T) wird diese für einen Zeitraum von 2 Jahren „auf Probe“ erteilt. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis.
1. Maßnahme:
Werden innerhalb der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger
schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen so ordnet die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar (Nachschulung) an.
Die Probezeit erhöht sich dabei um 2 Jahre.
- Sitzung a 135min
- Beobachtungsfahrt
- Sitzung a 135min
- Sitzung a 135min
- Sitzung a 135min
Die Sitzungen sind kein Unterricht wie man sie aus der Führerscheinausbildung kennt, sondern einen Art Diskussionsrunde, in der z.B. gefährliche Situationen analysiert werden.
Die Fahrerlaubnis wird entzogen wenn:
- keine Teilnahme an einem ASF innerhalb der gegebenen Frist stattfindet
- Nichtteilnahme oder zu spätes Erscheinen an einer Sitzung
2. Maßnahme:
Wird nach dem ASF und innerhalb der Probezeit eine weitere Zuwiderhandlung begangen, wird die Führerscheinstelle eine verkehrspsychologische Beratung empfehlen.
3. Maßnahme:
Wird dann wieder innerhalb der Probezeit eine Zuwiderhandlung begangen, so wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Weitere "Bestrafungen" wie Bußgeld, Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis werden trotz der Maßnahmen angewandt (wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer auch.)
Wenn Sie eine Aufforderung bekommen rufen Sie uns einfach an.


