Aufbauseminar für Fahränfänger (ASF)

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klasse L, M und T) wird diese für einen Zeitraum von 2 Jahren „auf Probe“ erteilt. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis.

1. Maßnahme:
Werden innerhalb der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen so ordnet die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar (Nachschulung) an.
Die Probezeit erhöht sich dabei um 2 Jahre.

Ablauf eines Aufbauseminars:
  1. Sitzung a 135min
  2. Beobachtungsfahrt
  3. Sitzung a 135min
  4. Sitzung a 135min
  5. Sitzung a 135min

Die Sitzungen sind kein Unterricht wie man sie aus der Führerscheinausbildung kennt, sondern einen Art Diskussionsrunde, in der z.B. gefährliche Situationen analysiert werden.

Die Fahrerlaubnis wird entzogen wenn:

  • keine Teilnahme an einem ASF innerhalb der gegebenen Frist stattfindet
  • Nichtteilnahme oder zu spätes Erscheinen an einer Sitzung

2. Maßnahme:
Wird nach dem ASF und innerhalb der Probezeit eine weitere Zuwiderhandlung begangen, wird die Führerscheinstelle eine verkehrspsychologische Beratung empfehlen.

3. Maßnahme:
Wird dann wieder innerhalb der Probezeit eine Zuwiderhandlung begangen, so wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Weitere "Bestrafungen" wie Bußgeld, Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis werden trotz der Maßnahmen angewandt (wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer auch.)
Wenn Sie eine Aufforderung bekommen rufen Sie uns einfach an.

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